Kirchenkreissynoden verabschieden einstimmig Schutzkonzept

Die ForuM-Studie zu sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche und Diakonie, die im Januar veröffentlicht wurde, hat offengelegt, was schon seit dem Bekanntwerden einzelner Fälle von sexualisierter Gewalt zu befürchten war: Strukturen innerhalb der evangelischen Kirche haben Übergriffe und Missbrauch ermöglicht und sogar begünstigt. Betroffene von sexualisierter Gewalt hingegen wurden oftmals nicht gehört.

"Wir müssen als Kirche zu einer Haltungsänderung kommen. Neben Aufklärung und Aufarbeitung braucht es die Sorge dafür, dass wir Kirche als Ort gestalten, an dem sich Menschen sicher fühlen können", sagten Sabine Preuschoff, Superintendentin des Kirchenkreises Burgdorf, und Dirk Jonas, Superintendent im Kirchenkreis Burgwedel-Langenhagen, anlässlich der aktuellen Synoden ihrer Kirchenkreise übereinstimmend. "Der Sicherheit dienen Schutzkonzepte, die nach innen und nach außen deutlich zeigen: Wir schauen genau hin und lassen sexualisierte Gewalt nicht zu."

Die beiden Kirchenkreise haben es sich zur Aufgabe gemacht, beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende im Kirchenkreis, seinen Einrichtungen und Kirchengemeinden für Grenzverletzungen, Übergriffigkeit und Missbrauch zu sensibilisieren und eine Haltung der Achtsamkeit zu fördern. Jeweils einstimmig verabschiedeten die Kirchenkreissynode Burgwedel-Langenhagen am 4. Juni und die des Kirchenkreises Burgdorf am 18. Juni daher ein übereinstimmendes Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt. 

Das nun beschlossene Schutzkonzept soll ein Bewusstsein dafür schaffen, wo sexualisierte Gewalt anfängt, wie Grenzverletzungen und Übergriffe thematisiert und verhindert werden können und wie angemessen auf mögliche Fälle reagiert wird. Neben der Prävention ist es daher wichtig, geeignete Maßnahmen, klare Abläufe und Ansprechpersonen zu benennen.

Seit Dezember 2021 hatte eine multiprofessionelle Steuerungsgruppe aus beiden Kirchenkreisen unter Leitung von Superintendentin Sabine Preuschoff intensiv an einem Muster-Schutzkonzept gearbeitet. Seit gut einem Jahr haben auf dieser Grundlage auch die Kirchengemeinden und Einrichtungen eigene Schutzkonzepte entwickelt. In den Schutzkonzepten wird jeweils eine Risikoanalyse erstellt, in der Räume, Kommunikationswege, Situationen bedacht werden und darüber beraten wird, was zu verändern ist, um für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.

Für beruflich und ehrenamtlich tätige Mitarbeitende, die Leitungsaufgaben wahrnehmen, die in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder in Seelsorge und Beratung tätig sind, gibt es verpflichtende mehrstündige Grundschulungen nach landeskirchlichen Standards. Die Schulungen sollen für einen grenzachtenden Umgang und eine Haltung der Achtsamkeit sensibilisieren. Die Kirchenkreise fordern die Kirchengemeinden zudem dazu auf, auch alle anderen Mitarbeitenden, die mit Menschen arbeiten, schulen zu lassen. Beruflich Tätige müssen zudem ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen; in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen werden diese Zeugnisse seit langem eingesehen. Zukünftig werden darüber hinaus Bewerberinnen und Bewerber für eine Mitarbeit in der Kirche bereits in den Vorstellungsgesprächen auf das Schutzkonzept hingewiesen.

Ein wichtiger Bestandteil eines jeden Schutzkonzeptes ist auch der Interventionsplan. Dieser regelt das Vorgehen im Fall der Vermutung von sexualisierter Gewalt, benennt eindeutige Zuständigkeiten und gibt klare Handlungsanweisungen.

Das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt in den Kirchenkreisen Burgdorf und Burgwedel-Langenhagen steht unter www.kirchenkreis-burgdorf.de/kirchenkreis/praevention zum Download zur Verfügung.