CDU zu Drohnen zur Rehkitzrettung: „Untere Naturschutzbehörde blockiert Einsatz in Naturschutzgebieten“

Oliver Brandt bei der Rehkitzrettung vor der Mahd im Juni 2023.

In der Region Hannover ist die Heuernte derzeit in vollem Gange. Das Problem dabei: Rehkitze besitzen keinen Fluchtinstinkt und verstecken sich bei Gefahr im hohen Gras, wodurch sie häufig den Erntemaschinen zum Opfer fallen. Als praktikable Lösung für dieses Problem hat sich der Einsatz von Wärmebilddrohnen etabliert. Jäger und geschulte Drohnenpiloten unterstützen die Landwirte, suchen die Wiesen vor der Mahd ab und können so viele Jungtiere retten. "Wie jetzt öffentlich bekannt wurde, hat die Untere Naturschutzbehörde der Region Hannover einen Jäger am Steinhuder Meer aufgefordert, auf den Einsatz von Drohnen im Naturschutzgebiet zu verzichten. Die Behörde begründet dies damit, dass der Schutz der Vögel im Schutzgebiet höher zu bewerten sei als das Leben der Rehe", berichtet Oliver Brandt, Burgdorfer Regionsabgeordneter und stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion Region Hannover.

"Der Einsatz von Drohnen ist eine effektive und zeitsparende Methode, um Grünlandflächen nach Rehkitzen abzusuchen, diese vor Verletzung und Tod zu schützen und damit den Tierschutz insgesamt zu stärken. Warum die Untere Naturschutzbehörde dem Jäger am Steinhuder Meer empfiehlt, statt der leisen Drohnen die Flächen mit Hunden abzusuchen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich erwarte hier Aufklärung von der Unteren Naturschutzbehörde und habe deshalb heute eine Anfrage mit acht Fragen an die Regionsverwaltung gestellt. Die Landwirte brauchen jetzt schnell Rechtssicherheit, schließlich drohen ihnen strafrechtliche Konsequenzen, wenn Rehkitze beim Mähen getötet werden. Andere Naturschutzbehörden, zum Beispiel im benachbarten Heidekreis, zeigen sich deutlich kooperativer und erlauben Drohnenflüge in Naturschutzgebieten, um Rehkitze und andere Jungtiere in Sicherheit zu bringen. Warum ist das in der Region Hannover nicht möglich?", fragt sich Oliver Brandt.

Ein Kommentar

  • Ronald Siebert

    Eine Sauerei Sondersgleichen der unteren Naturschutzbehörde!
    Es gibt allerdings bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 26.01.2023 –
    BVerwG 7 CN 1.22) das der Naturschutzbehörde solches Vorgehen verbietet.
    https://www.bverwg.de/260123U7CN1.22.0