ADAC gibt Tipps und Regeln für das richtige Verhalten im Stau auf der Autobahn
Ein Stau setzt nicht automatisch Verkehrsregeln außer Kraft. Auto- und Motorradfahrende sollten einiges beachten, sonst drohen Bußgeld und Punkte. Der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt hat die Spielregeln bei Autobahnstaus zusammengestellt.
Verboten: Auf der Autobahn aussteigen
Auch wenn Sie es bei sengender Hitze im Wagen nur schwer aushalten: Laut Straßenverkehrsordnung ist das Aussteigen auf der Autobahn nicht gestattet – außer zur Sicherung einer Unfallstelle. Meist ist die Polizei bei längeren Störungen, wie zum Beispiel einer Vollsperrung, nachsichtig, wenn es jemandem im Fahrzeug zu heiß oder gar übel wird. Aber auch dann gilt: keine ausgiebigen Spaziergänge auf der Autobahn unternehmen, sondern immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben. Und ganz wichtig: Bei einem Unfall auf keinen Fall die Rettungskräfte behindern.
Rettungsgasse bilden – und zwar rechtzeitig
Was in der Praxis leider nicht immer funktioniert: Schon wenn der Stau entsteht, also bereits bei stockendem Verkehr, müssen Verkehrsteilnehmende eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich hier nicht an die Regeln halten, wurden drastisch erhöht: auf 200 bis 320 Euro.
Rechts überholen im Stau: Wann es erlaubt ist
Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine saftige Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
Rückwärtsfahren und wenden tabu – bis auf eine Ausnahme
Auf der Autobahn rückwärtszufahren oder zu wenden, ist immer verboten. Bis auf eine spezielle Situation: Die Polizei fordert die Autofahrer bei länger andauernden Vollsperrungen dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigen Aktionen drohen Sündern eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
Standstreifen für Pannenfahrzeuge freihalten
Der Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Einzige Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben. Das grundlose Anhalten auf dem Standstreifen ist ebenfalls verboten.
Telefonieren am Handy: Nur, wenn der Motor aus ist
Auch im Stau gilt: Telefonieren und Tippen auf dem Smartphone ohne Freisprechanlage ist verboten. Außer Sie haben den Motor abgeschaltet. Dann darf das Gerät in die Hand genommen werden. Ein Verstoß gegen das Handyverbot kostet ein Bußgeld von 100 Euro bis 200 Euro, bringt zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Motorräder: Durchschlängeln verboten
Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln. Das ist unzulässiges Rechtsüberholen und wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Wer sich unerlaubt in der Rettungsgasse nach vorne durchschlängelt, der bekommt ein Bußgeld von mindestens 240 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat! Links zu überholen ist bei ausreichendem Seitenabstand zwar erlaubt, in der Praxis aus Platzgründen aber äußerst selten überhaupt möglich.
Baustelle? Reißverschlussverfahren!
Für einen reibungslosen Verkehrsfluss im Bereich einer Baustelle können die Autofahrer häufig selbst sorgen – z. B. mit dem Reißverschlussverfahren: Fällt ein Fahrstreifen weg, so weit wie möglich bis zum Engpass vorfahren und sich erst dann im Reißverschlussverfahren einfädeln (das ist kein Vordrängeln) bzw. andere Verkehrsteilnehmer einfädeln lassen. Bei zu frühem Einfädeln drängt sich der Verkehr unnötig lange auf einer Spur zusammen, der Stau wird dadurch viel länger.
Ausweichen oder nicht?
Das Ausweichen auf (die zumeist verstopften) Nebenstrecken lohnt sich nur bei Vollsperrung der Autobahn wegen eines Unfalls oder wenn es in den Verkehrsmeldungen ausdrücklich empfohlen wird. Bis zu einer Staulänge von zehn Kilometern ist es auf jeden Fall ratsam, auf der Autobahn zu bleiben.