Burgwedel

Stadtverwaltung beauftragt Erstellung neuer Bürgerinformationsbroschüre

Vielen Burgwedelern ist sie bekannt: Die blaue Informationsbroschüre der Stadt Burgwedel. Nach ihrer letzten Herausgabe im Jahr 2012 erfolgt nun, in Zusammenarbeit mit dem anCos Verlag, eine Überarbeitung. Für Gewerbetreibende gibt es erneut die Möglichkeit, sich darin zu präsentieren. Den Vertrieb der Anzeigenplätze für den Verlag übernimmt ab 4. April, wie auch bereits bei der vorherigen Ausgabe, Regina Kruse. Sie wird sich mit einem Legitimationsschreiben des Bürgermeisters Axel Düker an die Gewerbetreibenden wenden, damit auch sichergestellt ist, dass es sich dabei tatsächlich um die von der Stadtverwaltung beauftragte Infobroschüre handelt.

Für Fragen steht im Rathaus außerdem Michaela Seitz-Seidel unter der Telefonnummer 05139/8973-103 zur Verfügung. Die Herausgabe erfolgt Ende 2016 und wird einmalig an alle Haushalte verteilt sowie im Rathaus erhältlich sein. In digitaler Form kann die Broschüre unter www.Burgwedel.de abgerufen werden. Eine Veröffentlichung erfolgt außerdem als Flipbook und für unterwegs als mobile Website zur Wiedergabe auf Smartphones und Tablet-PCs.

In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass sich in letzter Zeit die Fälle häufen, in denen diverse Unternehmen – teilweise unter Verwendung behördenähnlich gestalteter Schreiben oder geschützter Internetadressen – Leistungen wie zum Beispiel die Eintragung in nichtamtliche Register (Branchenbücher, Gewerberegister oder ähnliches) anbieten. Teilweise werden auch schlichte Zahlungsaufforderungen für bereits erfolgte Eintragungen in amtliche Register versendet.

Die Angebote, Zahlungsaufforderungen, bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen erwecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkung; eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet. Es wird dringend davon abgeraten, solche Branchenbuch-/ Gewerberegistereinträge abzuschließen.

Für jede Printmedie, die in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erstellt wird, erfolgt eine Ankündigung durch die Stadtverwaltung. Die Mitarbeiter des beauftragten Verlages können zudem durch ein Legitimationsschreiben der Stadtverwaltung die Kooperation nachweisen.

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