BurgwedelRegion Hannover

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket für Erstklässler

Zuschüsse aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) beantragen – für viele anspruchsberechtigte Familien in der Region Hannover ist das noch immer nicht die Regel. Eine neue Handhabung, wie zum Beispiel reduzierte und vereinheitlichte Anträge, soll es künftig Berechtigten, schulischen Lehrkräften und Anbietern leichter machen, Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen. Zum Schulstart erhalten rund 11.000 Schulanfängerinnen und Schulanfänger in der Region Hannover eine Postmappe mit übersichtlichen BuT-Informationen. Am heutigen Montag, 8. August 2016, überreichte Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur der Region Hannover, die Postmappen an die Schülerinnen und Schülern der Klasse 1b der Rosa-Parks-Schule in Hannover.

"Immer mehr Familien aus der Region kennen und nutzen das Bildungs- und Teilhabepaket", so Erwin Jordan, Dezernent für soziale Infrastruktur der Region Hannover, "das ist eine gute Entwicklung. Aber es bleiben immer noch viele Leistungsberechtigte übrig, die ihren Anspruch nicht wahrnehmen. Mit der Vereinfachung der Antragsstellung und übersichtlicheren Informationsmaterial wollen wir dazu beitragen, die Hemmschwellen weiter abzubauen."

Auch der Schulleiter der Rosa-Parks-Schule Constantin Wilhelm Freche unterstützt die Aktion: "Ich finde es gut und sinnvoll, die Eltern direkt und niedrigschwellig über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets zu informieren. Insofern begrüße ich das Postmappen-Projekt, da alle Eltern gleichermaßen erreicht werden – ohne Angst vor Bloßstellung."

Zum neuen Schuljahr 2016/2017 gab es einige Änderungen im Antragsverfahren zu Bildungs- und Teilhabeleistungen, die die Inanspruchnahme künftig noch mehr erleichtern sollen. So sind Hinweise und Vordrucke auch über die neue Internetseite www.hannover.de/but abrufbar. Außerdem reicht künftig grundsätzlich ein Vordruck für die Antragstellung auf Lernförderung. Dabei sind die Kriterien für alle Leistungsberechtigten in der Region gleich – unabhängig von Kommune und Rechtskreis. Neue einheitliche Regelungen für alle Lernförderanbieter, sowohl für gewerbliche Anbieter als auch für Privatpersonen, gewährleisten eine insgesamt einfachere Handhabung für alle Anbieter.

Ein neuer Flyer des Teams Bildungs- und Teilhabeleistungen der Region Hannover informiert übersichtlich und kompakt über die Zuschüsse für Kinder und junge Menschen bis 25 Jahre aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. "Uns war es wichtig, wirklich allen Leistungsberechtigen eine Informationsübersicht an die Hand geben zu können, aus der klar erkennbar ist, was die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind, wer Anspruch auf sie hat und wie sie abgerufen werden können", erklärt Florian Schmidt, Leiter des Teams Bildungs- und Teilhabeleistungen der Region Hannover. Der Flyer, der auch die Leichte Sprache berücksichtigt, ist direkt beim Team unter der neuen Telefonnummer 0511/61626364 oder auf der Seite www.hannover.de/but abrufbar. Er liegt außerdem in den Rathäusern, den Jobcentern vor Ort, den Jugendhilfestationen und in vielen Schulsekretariaten aus.

Die Region Hannover ist zuständig für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in allen 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden. Anspruchsberechtigt sind alle Kindergartenkinder sowie Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld), nach dem SGB XII (Sozialhilfe) und dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder Wohngeld und Kinderzuschlag beziehen. Auch Familien mit einem geringen Einkommen können BuT-Leistungen erhalten, ohne eine der vorgenannten Sozialleistungen zu beziehen. Hierfür kann ein Antrag auf ausschließlich BuT-Leistungen im Jobcenter gestellt werden.

 
Das BuT-Paket besteht aus sieben Bausteinen:
  • Pauschale für den Schulbedarf von insgesamt 100 Euro pro Schuljahr für notwendige Unterrichtsmaterialien wie Taschenrechner oder Tuschkasten;
  • Kostenübernahme (ohne Taschengeld) bei der Teilnahme an eintägigen Ausflügen von Kindertageseinrichtungen und Schulen;
  • Kostenübernahme (ohne Taschengeld) bei der Teilnahme an mehrtägigen Ausflügen von Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Schülerbeförderung oder Übernahme der Fahrtkosten bei einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern
  • Kostenübernahme für von Lehrkräften empfohlenen Lernförderung oder Nachhilfestunden für Schülerinnen und Schüler;        
  • Übernahme der Kosten für ein gemeinsames Mittagessen in der Kindertagesstätte oder Schule – mit Eigenbeteiligung von einem Euro pro Kind und Tag;
  • Erstattung von bis zu zehn Euro monatlich für kulturelle oder soziale Teilhabeleistungen wie beispielsweise Mitgliedsbeiträge in Vereinen, für Kurse wie Schwimmkurse oder Musikunterricht, oder für Freizeiten. Teilhabeleistungen können von der Geburt an bis zur Volljährigkeit gewährt werden.
 
Auskünfte gibt die Region Hannover im Kundenservicebüro Bildung und Teilhabe in Hannover in der Hildesheimer Straße 20, Raum 323, montags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 13 Uhr, unter Telefon: 0511/61626364, per Mail an BuT@region-hannover.de und unter www.hannover.de/but.

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