Sozialdezernent Erwin Jordan fordert Bestandsschutz für Sozialhilfeempfänger
"Für diesen Personenkreis bedarf es dringend einer Regelung zum Bestandsschutz für die bisherigen Leistungen der Hilfe zur Pflege, da andernfalls die Leistungen zum 1. Januar 2017 ersatzlos gestrichen werden müssten – obwohl sich der Pflegebedarf nicht verändert hat. Die Betroffenen drohen dann obdachlos zu werden, das kann doch niemand wollen", so Jordan.
Ebenfalls zum 1. Januar 2017 treten bereits große Teile des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) in Kraft, die unter anderem den Wegfall der bisherigen Pflegestufen und die Einführung von Pflegegraden mit sich bringen. Stimmt der Bundesrat am 16. Dezember dem Dritten Pflegestärkungsgesetz zu, erhalten – zum jetzigen Stand – ab Jahresbeginn 2017 nur noch pflegebedürftige Menschen bedarfsdeckende Sozialhilfeleistungen, die mindestens in den Pflegegrad 2 oder höher eingestuft werden. In der Region Hannover sind rund 600 Frauen und Männer in der ambulanten Versorgung und 130 Menschen in stationären Einrichtungen davon betroffen, die ab dem 1. Januar 2017 nicht in den Pflegegrad 2 oder höher übergeleitet werden.