1. Vogelgrippefall in der Region: Hunde und Katzen dürfen nicht frei rumlaufen
Der Sperrbezirk wird in einem Umkreis von drei Kilometern um den Fundort herum gezogen und erstreckt sich im Bereich der Region Hannover und der Landeshauptstadt auf folgende Gebiete:
- In der Gemeinde Isernhagen die Ortsteile Hohenhorster-, Kircher-, Niedernhägener-Bauernschaft, Farster Bauernschaft begrenzt im Osten durch die A7.
- In der Stadt Langenhagen die Ortsteile Kaltenweide und Krähenwinkel mit allen Teilgebieten, Langenhagen Kernstadt begrenzt im Süden durch die Autobahn A2 und im Westen durch die Flughafenstraße und die Eckverbindung Hannover-Nord A352.
- Im Gebiet der Landeshauptstadt Hannover der Stadtteil Isernhagen-Süd begrenzt im Süden durch die Autobahn A2.
- Gehaltene Vögel und Bruteier, aber auch frisches Fleisch, Hackfleisch, Separatorenfleisch, Fleischerzeugnisse und Fleischzubereitungen, das oder die von gehaltenen Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk gewonnen wurde, darf den Sperrbezirk nicht verlassen.
- Auch tierische Nebenprodukte von gehaltenen Vögeln dürfen den Sperrbezirk nicht verlassen.
- An den Ein- und Ausgängen der Ställe, in denen Geflügel gehalten wird, müssen Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt und mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt werden – diese müssen feucht gehalten werden.
- Betriebsfremde Personen dürfen die Ställe und sonstige Standorte von gehaltenen Vögeln und Geflügel nicht betreten.
- Gehaltene Vögel zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen nicht frei gelassen werden.
- Die Jagd auf Federwild ist verboten.
- Die Beförderung von Geflügel im Durchgangsverkehr auf Autobahnen, anderen Straßen des Fernverkehrs oder Schienenverbindungen darf nur erfolgen, soweit das Fahrzeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.
- In der Wedemark die Ortsteile Bissendorf, Gailhof, Mellendorf, Resse, Scherenbostel, Wennebostel, jeweils mit allen Teilgebieten.
- In der Stadt Burgwedel die Ortsteile Klein- und Großburgwedel, Oldhorst, Thönse, jeweils mit allen Teilgebieten.
- In der Stadt Garbsen der Ortsteil Stelingen, östliche Teile des Ortsteils Berenbostel begrenzt im Westen durch die Straßen Im Fuchsfeld, Weschener Allee, Am Hechtkamp und östliche Teile des Ortsteils Heitlingen begrenzt im Westen durch die Stelinger Straße.
- In der Gemeinde Isernhagen die Ortsteile Kirchhorst, Altwarmbüchen, Neuwarmbüchen jeweils mit allen Teilgebieten soweit nicht bereits Sperrbezirk.
- In der Stadt Langenhagen die Ortsteile Engelbostel, Godshorn und Schulenburg jeweils mit allen Teilgebieten, Langenhagen Kernstadt soweit nicht bereits Sperrbezirk.
- In der Landeshauptstadt Hannover schließt sich das Beobachtungsgebiet im Norden an den Sperrbezirk entlang der Stadtgrenze Richtung Westen bis zur Bundesstraße B6 an. Im Westen wird das Beobachtungsgebiet durch die B6 begrenzt, ab der Schwanenburgbrücke durch die Leine und die Ihme; ab Benno-Ohnesorg-Brücke durch Gustav-Bratke-Allee, Lavesallee, Friedrichswall, Aegidientorplatz, Marienstraße, Am Südbahnhof, Bischofsholer Damm, Bemeroder Straße; schließlich durch die Güterumgehungsbahnstrecke Richtung Osten bis zur Stadtgrenze östlich von Misburg; von dort stellt dann Richtung Norden die Stadtgrenze auch die östliche Begrenzung des Beobachtungsgebietes bis zum Beginn des Sperrbezirks an der A2 dar.
- Gehaltene Vögel und solche zur Aufstockung des Wildvogelbestandes dürfen das Beobachtungsgebiet nicht verlassen.
- Federwild darf nur mit Genehmigung des Fachdienstes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover gejagt werden.
Für das Beobachtungsgebiet in der Landeshauptstadt Hannover ist allerdings eine Ausnahmegenehmigung vom Freilaufverbot für Hunde und Katzen geplant für alle Bereich, die mindestens 50 Meter von natürlichen und künstlichen Gewässern entfernt liegen. Wer im Beobachtungsgebiet also z.B. direkt am Mittellandkanal, Leine oder Ihme wohnt, darf Hunde oder Katzen nur angeleint ins Freie lassen.
Die Ausweisung des Sperrgebiets und der Beobachtungszone hat keinen Einfluss auf das allgemeine Aufstallungsgebot in der gesamten Region Hannover. Auch die verschärften Hygienevorschriften für kleinere Bestände und die gesonderten Maßnahmen im Beobachtungsgebiet der Ortsteile von Lehrte, Sehnde und Uetze sind weiterhin gültig.
Ausnahmen können im Beobachtungsgebiet beantragt werden, Anträge sind auf www.hannover.de/Vogelgrippe zu finden.
Hinweis zum Fund von toten Wildvögeln: Wer einen toten Vogel findet, kann sich bei der Veterinärbehörde melden:
- Die Region ist für die 20 Städte und Gemeinden rund um Hannover zuständig. Im Stadtgebiet ist die Veterinärbehörde der Stadt Hannover Ansprechpartner. Der Fachdienst für Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover ist montags bis donnerstags von 8 bis 15.30 Uhr und freitags bis 12.30 Uhr unter der Telefonnummer 0511/616-22095 erreichbar, außerhalb der Dienstzeiten läuft ein Anrufbeantworter mit einer Notfallnummer.
- Bei der Landeshauptstadt ist die Veterinärbehörde unter 0511/168-31153 erreichbar (außerhalb der Dienstzeit bitte auf den Anrufbeantworter sprechen, Rückruf erfolgt umgehend). In der Landeshauptstadt Hannover können tote Wildvögel (bitte Singvögel und Tauben nur, wenn gleich mehrere tote Tiere gefunden wurden) auch direkt der Rettungsleitstelle unter 112 gemeldet werden. Sie werden dann abgeholt.
Singvögel und Tauben sind von der Geflügelpest äußerst selten betroffen. Sie werden daher nicht auf den Virus untersucht, müssen also nicht gemeldet werden. Dasselbe gilt für Tiere, die offensichtlich an unfallbedingten Verletzungen gestorben sind oder schon sehr verwest sind. Bei den Wildvögeln können Wasservögel, Greifvögel, Eulen, Störche, Reiher, Kraniche, Krähen, Elstern, Fasane und Rebhühner an Geflügelpest erkranken und sterben. Der tote Vogel wird dann bei einem berechtigten Verdacht auf Geflügelpest abgeholt.
Bei Fragen zur Vogelgrippe oder der Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover weiterhelfen Telefon 0511/616-22095 oder die der Veterinärbehörde der Landeshauptstadt unter Telefon 0511/168-31153. Bei ihnen sollten sich auch alle Geflügelhalter und Geflügelhalterinnen melden, die unter Umständen noch nicht registriert sind.