GVH passt zum Jahreswechsel die Fahrpreise und Beförderungsbestimmungen an
Unverändert bleiben dabei die Preise für KurzstreckenTickets, KinderEinzel- und KinderTagesTickets sowie für das KinderTagesTicket S. Ebenfalls preisstabil bleiben die Verkaufspreise für die EinzelTickets und SammelTickets in allen Zonen.
Ab dem 1. Januar 2017 erhöhen sich die Kosten für TagesEinzelTickets in allen drei Zonen um je 0,20 Euro, für die Nutzerinnen und Nutzer des TagesEinzelTicket S um jeweils 0,10 Euro. Der Mehrpreis für das TagesGruppenTicket für eine, zwei und drei befahrene Zonen variiert zwischen 0,20 und 0,30 Euro.
Die MobilCards in der zweiten Klasse verteuern sich ab 1. Januar 2017 je nach gewählter Zonenanzahl um 1,00 bis 3,40 Euro. Die MobilCard 63plus bleibt auch im neuen Jahr preisstabil.
Übrigens: Für die MobilCard 63plus gilt natürlich auch über den Tarifwechsel hinaus die Regelung, dass Kundinnen und Kunden, die vor dem 01.01.1956 geboren sind, auch weiterhin ein Abo für die MobilCard 63plus abschließen können (Im Einzelverkauf gilt für die MobilCard 63plus seit dem 01.01.2016 dagegen das Mindestalter von 63 Jahren).
Eine Übersicht der aktualisierten Preise der einzelnen Tickets und Cards ist im Internet unter www.gvh.de abrufbar.
Übergangsregelung für Tickets und Cards
GVH Cards im Einzelverkauf mit dem ersten Geltungstag vor dem 1. Januar 2017 bleiben bis zu ihrem letzten Gültigkeitstag ohne Zuzahlung gültig. Eine WochenCard Ausbildung zum alten Preis gilt somit beispielsweise maximal bis zum 6. Januar 2017, eine GVH MobilCard gilt maximal bis zum 30. Januar 2017, eine U-21 JahresCard bis zum 30. Dezember 2017. Sie werden nicht zurückgenommen, umgetauscht oder erstattet.
Änderungen in den Beförderungsbestimmungen
So wird ab diesem Zeitpunkt die Mitnahme von E-Scootern in den Tarifbestimmungen des GVH geregelt. Unter bestimmten Bedingungen können schwerbehinderte Personen ihren E-Scooter mit in den Bus oder in die Stadtbahn nehmen. Dazu gehört, dass andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden, dass das Fahrzeug vier Räder hat, nicht länger als 1,20 Meter ist und inklusive des Fahrers nicht mehr als 350 Kilogramm wiegt. Der Nutzer des E-Scooters ist für die Einhaltung der oben genannten Bedingungen selbst verantwortlich. regiobus und üstra bieten E-Scooter-Fahrern im Rahmen der Trainings für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste auch im kommenden Jahr Möglichkeiten zum Üben an.
Bei der üstra gilt darüber hinaus ab dem 1. Januar 2017 in den Fahrzeugen und Tunnelstationen ein Alkoholkonsumverbot. Diese Regelung galt bisher schon in den Fahrzeugen von regiobus, metronom und erixx.
Alle Informationen sind auch im Internet erhältlich. Neben allen aktuellen Preisen sind auch die ab 1. Januar 2017 gültigen Beförderungsbedingungen unter gvh.de abrufbar.