BurgwedelRegion Hannover

Caren Marks: Die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses kommt

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig hat ein wichtiges Vorhaben durchgesetzt: Bund und Länder haben sich auf die konkreten Eckpunkte zum Ausbau des Unterhaltsvorschusses verständigt. "Das ist eine wichtige Entscheidung für Alleinerziehende und ihre Kinder, mit der wir ihre Lebenssituation konkret verbessern", so die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesfamilienministerin und SPD-Bundestagsabgeordnete Caren Marks. "Der Staat springt in Zukunft deutlich länger ein, wenn Unterhaltszahlungen für Kinder ausbleiben. Künftig soll der Unterhaltsvorschuss nicht nur bis zum 12. sondern bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von sechs Jahren entfällt."

Der Unterhaltsvorschuss hilft Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt. "Das erhöht auch die Chancen Alleinerziehender, durch den Unterhaltsvorschuss und Erwerbstätigkeit den eigenen Bedarf und den der Kinder zu decken. Der Unterhaltsvorschuss ist auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung der Kinderarmut", betont Caren Marks.

Nach der Entscheidung zur Reform des Unterhaltsrechts im Oktober vergangenen Jahres seien nun auch alle Einzelheiten für die Umsetzung vereinbart worden, so die Parlamentarische Staatssekretärin. Der Bund wird seine Beteiligung an den Gesamtkosten der Reform (350 Millionen Euro) erhöhen und künftig statt einem Drittel 40 Prozent der Kosten übernehmen. Die verbleibenden 60 Prozent übernehmen die Länder.

Inkrafttreten wird die Reform zum 1. Juli diesen Jahres. So wird auch der Forderung der Kommunen nach einer Übergangszeit Rechnung getragen.

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