Regionales Raumordnungsprogramm der Region Hannover 2016 mit geringem Anpassungsbedarf genehmigt
Im RROP wird die räumliche und strukturelle Entwicklung der Region Hannover für die nächsten zehn Jahre in ihren Grundzügen als Rahmen für die städtebauliche Entwicklung in den Städten und Gemeinden sowie für raumbezogene Fachplanungen wie zum Beispiel der Verkehrsplanung oder der Rohstoffgewinnung. festgelegt. Inhaltliche Schwerpunkte sind entsprechend die Siedlungsentwicklung (Wohnen und Gewerbe), Verkehrsinfrastruktur, Energieversorgung – vor allem die Konzentration der Windenergienutzung auf raumordnerisch geeignete Flächen -, aber auch die Rohstoffgewinnung oder der Schutz von Natur und Landschaft und Freiräumen.
Damit das RROP in der genehmigten Form durch Veröffentlichung in Kraft treten kann, ist ein Beitrittsbeschluss der Regionsversammlung zu den Genehmigungsauflagen erforderlich. Diese betreffen vor allem die sprachliche Formulierung von sogenannten. "Grundsätzen der Raumordnung", die allgemeine Aussagen zur Entwicklung des Raumes zu den einzelnen Themenbereichen beinhalten. Die Verwaltung empfiehlt der Regionsversammlung in ihrer aktuellen Beschlussdrucksache zur kurzfristigen Erlangung der Rechtskraft des RROP, den Auflagen der Genehmigungsbehörde beizutreten, da diese keine inhaltlichen Änderungen bewirken.
Von der Genehmigung ausgenommen hat das ArL lediglich die Festlegung von Nahversorgungsschwerpunkten im RROP. Diese hat die Region mit dem Ziel festgelegt, eine qualitätsvolle wohnortnahe Versorgung insbesondere mit Lebensmitteln in zeitgemäßen Supermärkten auch in bestimmten kleineren Ortschaften zu sichern oder zu ermöglichen. Beispiele hierfür sind Mandelsloh, Ehlershausen oder Eldagsen. Allerdings geht es bei der Ausnahme von der Genehmigung nur um eine Anpassung an das neue Landes-Raumordnungsprogramm (LROP). "Wir freuen uns, dass wir das Land überzeugen konnten, Nahversorgungsschwerpunkte, die in der Region schon eine längere Tradition haben, nun auch landesweit zu ermöglichen, weil das wichtig ist für die Lebensqualität in eher ländlichen Bereichen", so Prof. Dr. Axel Priebs, Dezernent für Umwelt, Planen und Bauen.
Das Land hatte parallel zur Neuaufstellung des RROP das LROP novelliert. Die verbindliche Fassung des LROP lag aber erst nach Satzungsbeschluss des RROP vor. "Darin wurde vorgegeben, dass für jeden Nahversorgungsschwerpunkt im RROP der Versorgungsbereich abgegrenzt werden muss. Das werden wir schnellstmöglich ergänzen", so Sonja Beuning, Leiterin des Fachbereichs Planung und Raumordnung der Region. Diese Ergänzung muss über ein formales Änderungsverfahren erfolgen, das unmittelbar nach Inkrafttreten des RROP durchgeführt wird, dessen Einleitung die Verwaltung der Regionsversammlung aber bereits jetzt in einer weiteren Beschlussdrucksache empfiehlt.