Burgwedel

Mikrozensus Haushaltsbefragung 2017

Seit 1957 werden Mikrozensusbefragungen durchgeführt, weil schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung vom Bund und den Ländern benötigt werden.

Die Befragungen 2017 finden in der Stadt Burgwedel in verschiedenen Monaten statt. Eine Auflistung über das Gebiet der Befragung ist unter diesem Text zu finden. 

Die Ergebnisse des Mikrozensus sind von erheblicher Bedeutung für Politik und Gesellschaft. Sie dienen der Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der Bevölkerung und sind Voraussetzung für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße der staatlichen Unterstützung und Fürsorge bedürfen.

Gefragt werden im Wesentlichen allgemeine Angaben, wie beispielsweise Geschlecht, Geburtsjahr und Familienstand. Außerdem Angaben zur Erwerbstätigkeit und einer eventuellen Arbeitssuche, Angaben zur Aus- und Weiterbildung, zum Lebensunterhalt sowie im vierjährlichen Wechsel Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und Fragen zur Gesundheit.

Für diese Befragung werden in jedem Jahr nach einem mathematischen Zufallsverfahren 1 Prozent aller Wohnungen in Deutschland ausgewählt. Die Mitarbeit jedes ermittelten Haushaltes und aller Personen, die in dort ihren Wohnsitz haben ist erforderlich. Es kann nicht mit einem anderen Haushalt getauscht werden. Eine einmal ausgewählte Wohnung bleibt normalerweise 4 Jahre nacheinander in der Stichprobe. Wer während dieses Zeitraums dort wohnt, ist nach dem Mikrozensusgesetz verpflichtet, die im Gesetz bestimmten Angaben zu machen. Eine Befreiung von der Auskunftspflicht ist nicht möglich, da der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz (MZG) für den überwiegenden Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat.

Der Auskunftspflicht steht die unbedingte Geheimhaltungspflicht der gemachten Angaben seitens der amtlichen Statistik gegenüber. Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden Namen und Anschrift von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. Auf Angaben des Vorjahres kann nicht zurückgegriffen werden. In die Aufarbeitung der Daten gehen, vollkommen anonym, nur noch die von den Befragten gemachten Angaben ein. Auch aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft und damit auf die jeweilig gemachten Angaben mehr möglich.

Bei dem geringen Stichprobenumfang kommt es auf jede Auskunft an, auch auf die der älteren Bürgerinnen und Bürger. Die Hochrechnungen sollen die wahren Verhältnisse in der Bevölkerung widerspiegeln. Zur Erleichterung der Beantwortung der Fragen wird die Erhebung durch geschulte ehrenamtlich tätige Erhebungsbeauftragte mit einem Laptop unterstützt.

Weiterführende Hinweise gibt es auch unter www.statistik.niedersachsen.de unter dem Themenbereich "Haushalte, Familien – Mikrozensus".

Download als PDF

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Überprüfen Sie auch
Schließen
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"