AfD sieht Ungleichbehandlung: Freiwilligendienstleistende dürfen GVH-SparCard nicht nutzen.
"Deswegen hoffen wir nun, auf Zustimmung, dass der in Aussicht gestellte ‚große Kreis junger Leute‘ nun tatsächlich auch erreicht wird." Aders zielt hierbei auf den Umstand ab, dass im Gegensatz zu Absolventen des Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Bundesfreiwilligendienstleistenden der Anspruch auf Erwerb dieses Tickets verwehrt wird.
"Hier liegt klar eine Ungleichbehandlung vor, denn "FSJler" und Bundesfreiwilligendienstleistende verrichten beide samt einen wertvollen Dienst an der Gemeinschaft für ein verhältnismäßig kleines Taschengeld. Deshalb sollten beide auch die gleichen Vergünstigungen durch die Region erhalten", argumentiert Aders seinen Antrag, Bundesfreiwilligendienstleistende in das Leistungsangebot der GVH- SparCard mitaufzunehmen.
Ob es sich hier "um ein Versehen oder um eine bewusste politische Entscheidung" seitens der Großen Koalition handelt, bleine für die AfD unklar:"Die einen werden vom Bund beschäftigt, die anderen durch die sozialen Träger des Landes – aus unserer Sicht kein Grund für diese Ungleichbehandlung, zudem weder bei der Deutschen Bahn noch bei der Braunschweiger Verkehr- GmbH eine solche Unterscheidung vorgenommen wird", führt Aders abschließend aus.