Hoppenstedt erneut stellvertretender Bundestags-Ausschussvorsitzener
Hoppenstedt freute sich über das ihm entgegengebrachte Vertrauen und sagte, dass er gerne im diesem Ausschuss arbeite. "Im Rechtsausschuss beraten wir ein vielfältiges Themenspektrum, das alle Bürgerinnen und Bürger tagtäglich betrifft", erklärte der Jurist. "Fast jedes Gesetz, das im Bundestag beraten wird, geht über den Tisch des Rechtsausschusses". Der Ausschuss befasse sich mit Verfassungs-, Straf- und Zivil- sowie Prozessrecht. Seit 2013 gehört auch der Verbraucherschutz mit Ausnahme des gesundheitlichen Verbraucherschutzes zum Zuständigkeitsbereich des Ausschusses.
Als Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird Hendrik Hoppenstedt Verfassungsrecht, allgemeines Zivilrecht und Digitalthemen, wie beispielsweise das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, Haftungsregelungen bei selbstfahrenden Kfz und digitalen Verbraucherschutz betreuen.
Hoppenstedt wird von seiner Fraktion auch als ordentliches Mitglied in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages entsandt. Dabei handele es sich mit 14 Mitgliedern zwar um den kleinsten Ausschuss. Dieser befasse sich allerdings mit den Grundlagen der parlamentarischen Arbeit und habe im parlamentarischen Betrieb eine Art "Schiedsrichterfunktion", sagte der Abgeordnete. "Bei aktuell 709 Abgeordneten aus sechs Fraktionen gibt es sicher genug zu tun", so Hoppenstedt.
Des Weiteren wird Hoppenstedt ordentliches Mitglied im Richterwahlausschuss. Dieser entscheidet mit über die Besetzung der Richterposten an den obersten Gerichtshöfen des Bundes.
Als stellvertretendes Mitglied gehört Hendrik Hoppenstedt in dieser Wahlperiode auch dem Innenausschuss an.