Sozialpsychiatrischer Verbund veröffentlicht Sozialpsychiatrischen Plan 2018
"Zwangsunterbringungen in geschlossenen Kliniken – also gegen den Willen der Betroffenen per richterlichen Beschluss – sind immer dann notwendig, wenn jemand sich selbst oder andere akut gefährdet. Doch ist das kein Freibrief für Zwangsbehandlungen, wie zum Beispiel die Medikamentengabe ohne Einwilligung der Menschen. Hier besteht noch viel Aufklärungs- und Fortbildungsbedarf in den Kliniken und bei dem Personal", so Dr. Thorsten Sueße, Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Region Hannover.
Gesetzesänderungen im Bereich der Zwangsbehandlungen und -maßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen waren der Anlass, in diesem Jahr den Fokus auf die aktuelle Situation und Behandlungspraxis in der Region Hannover zu legen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2011 entschieden, dass Menschen, die aufgrund eines richterlichen Beschlusses in geschlossenen Psychiatrie-Kliniken untergebracht sind, nicht automatisch gegen ihren Willen behandelt werden dürfen. In der Folge wurden im Jahr 2015 das Niedersächsische Maßregelvollzugsgesetz und im Jahr 2017 das Niedersächsische Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke geändert. Doch sind diese Gesetzesänderungen noch nicht weitreichend bekannt, die Praxis in den Kliniken sieht oft noch anders aus. Auch fehlt es an gut ausgebildetem Personal und ausreichender räumlicher Ausstattung – das geht aus den Beiträgen des Sozialpsychiatrischen Plans 2018 hervor.
In mehreren Beiträgen geht es außerdem um die Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in psychiatrischen Einrichtungen: So nahmen Gewaltvorfälle gegen Personal und andere Personen in den Einrichtungen in den Vergangenen Jahren zu. Ein völlig neues Phänomen sind dabei die ansteigenden Gewaltereignisse in geschlossenen Alteneinrichtungen. "Hier muss etwas getan werden. Dazu hat sich bereits eine trägerübergreifende Arbeitsgruppe gebildet, um die Situation in geschlossenen psychiatrischen Alteneinrichtungen zu untersuchen und Lösungsvorschläge zu entwickeln", sagt Dr. Thorsten Sueße.
Herausgegeben wird der Sozialpsychiatrische Plan jährlich vom Sozialpsychiatrischen Dienst als Geschäftsführung des Sozialpsychiatrischen Verbundes der Region Hannover – mit jährlich wechselnden Schwerpunktthemen. Daneben umfasst der insgesamt rund 130-seitige Plan Beiträge über die Arbeit des Sozialpsychiatrischen Dienstes, Tätigkeitsberichte der Gremien des Sozialpsychiatrischen Verbundes sowie einen Sonderteil zu Hilfen für psychisch kranke Kinder, Jugendliche und deren Familien. Der Sozialpsychiatrische Plan steht im Internet unter www.sozialpsychiatrischer-verbund-region-hannover.de zum Download zur Verfügung.
Sozialpsychiatrischer Verbund