Bildungs- und Teilhabeleistungen mildern Armutsfolgen
"Das ist eine sehr gute Entwicklung – das BuT mildert Armutsfolgen und schafft bessere Bildungschancen für Kinder und Jugendliche", so Dr. Andrea Hanke, Dezernentin für Soziale Infrastruktur der Region Hannover. "Die Lernförderung ist dabei eine wichtige Unterstützung. Aber auch der Freizeitaspekt darf nicht zu kurz kommen, denn in der Freizeit geht es ja darum, mit anderen Gleichaltrigen zusammen zu sein und seinem Hobby nachzugehen." Ob Sportverein, die Anschaffung neuer Fußballschuhe oder der Musikunterricht – auch das gehört zum Bildungs- und Teilhabepaket. "Hier wünschen wir uns allerdings vom Gesetzgeber eine Änderung für mehr finanzielle Mittel, zehn Euro im Monat reichen oft nicht", sagt Dr. Andrea Hanke.
Die Region Hannover ist für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in allen 21 regionsangehörigen Städten und Gemeinden zuständig. Der BuT-Jahresbericht 2017 zeigt die Entwicklung der Gesamtausgaben sowie die Inanspruchnahmen der einzelnen BuT-Leistungen in den Kommunen in den Jahren 2016 und 2017. So hat sich die Quote der Inanspruchnahme regionsweit von 46,1 Prozent auf 51,1 Prozent erhöht. Bei den Kindern und Jugendlichen im Alter von sechs bis 15 Jahren stieg die Nutzungsquote für die gesamte Region Hannover von 75,5 Prozent (2016) auf sogar 82 Prozent (2017). Die am häufigsten in Anspruch genommene Leistung dabei ist die Mittagsverpflegung (durchschnittlich 36,2 Prozent), gefolgt von den mehrtägigen Fahrten (25 Prozent), Teilhabeleistungen (22,5 Prozent) und der Lernförderung (21 Prozent).
Im Vergleich der Städte und Gemeinden ist die Quote der Inanspruchnahmen von 2016 auf 2017 in fast allen Kommunen gewachsen. In Burgdorf, Langenhagen, Seelze und Wedemark stieg die Quote sogar um mehr als zehn Prozentpunkte. Während in 2016 nur sieben der 21 Kommunen eine Quote von über 50 Prozent erreichten, sind es ein Jahr später schon 16 Kommunen. Davon liegen fünf Städte und Gemeinden sogar bei über 60 Prozent. "Diese Zahlen zeigen, dass das BuT regionsweit bekannter wird und unsere Maßnahmen, wie das Antragsverfahren zu vereinfachen, immer besser greifen", so Florian Schmidt, BuT-Teamleiter der Region Hannover, "wir werden uns als Verwaltung weiter dafür engagieren."
Bis zu sieben verschiedene Leistungen können – abhängig von den persönlichen Voraussetzungen der Anspruchsberechtigten – über BuT bezuschusst oder ganz finanziert werden:
- Ausflüge in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Mehrtägige Fahrten von Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Persönlicher Schulbedarf (100-Euro-Pauschale)
Auskünfte gibt die Region Hannover im Servicebüro Bildung und Teilhabe in Hannover in der Hildesheimer Straße 20, Raum 322, montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und zusätzlich mittwochs von 13 bis 17 Uhr. Telefon: 0511/ 61 62 63 64, E-Mail: BuT@region-hannover.de. BuT-Anträge und weitere Informationen sind im Internet unter www.hannover.de/but abrufbar.