Caren Marks: Mehr BAföG für mehr Studierende und Schüler
Konkret sieht die Gesetzesänderung vor, dass ab dem kommenden Wintersemester 2019/2020 der BAföG-Höchstsatz in zwei Stufen von 735 Euro bis 2020 auf 861 Euro ansteigt. Ebenso werden die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für Studierende erhöht und die Freibeträge für das Einkommen der Eltern in drei Schritten um insgesamt 16 Prozent angehoben. Auch der Freibetrag für eigenes Vermögen der Studierenden steigt von derzeit 7.500 Euro auf 8.200 Euro. Eine überproportionale Aufwertung gibt es insbesondere beim Wohnzuschlag: Der Höchstbetrag steigt von bisher 250 auf 325 Euro. "Mit diesen zahlreichen Verbesserungen leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Chancengleichheit in der Bildung und investieren in die Zukunft unserer Gesellschaft, denn gut ausgebildete junge Menschen bilden ihr Rückgrat", erklärt die Abgeordnete. Der Deutsche Bundestag stellt in dieser Wahlperiode dafür 1,34 Milliarden Euro zur Verfügung.
Auch die Rückzahlungsmodalitäten werden erheblich zu Gunsten der Studierenden verbessert: Künftig wird die Restschuld des BAföG-Darlehens nach 6,5 Jahren Rückzahlung erlassen, wenn regelmäßig Monatsraten bezahlt wurden. Auch das von vielen jungen Menschen in Anspruch genommene KfW-Darlehen wird durch ein zinsfreies Staatsdarlehen ersetzt. "Noch immer führen Sorgen vor Verschuldung dazu, dass viele Jugendliche ein gewünschtes Studium nicht aufnehmen. Wir nehmen die Ängste der jungen Menschen sehr ernst und wollen diesen mit den Änderungen am BAföG wirksam entgegentreten", betont Caren Marks.