Kosten der Unterkunft – höhere Mietobergrenzen
So haben sich in 19 der 21 Regionskommunen die Mietobergrenzen für Drei-Personen-Haushalte erhöht, für Vier-Personen-Haushalten sind die Werte in 18 Städten und Gemeinden gestiegen. Die stärksten Anstiege verzeichnen Garbsen mit durchschnittlich elf Prozent sowie Isernhagen und Langenhagen mit jeweils neun Prozent. Für eine vierköpfige Familie in Langenhagen zum Beispiel übernimmt die Region künftig 71 Euro mehr Unterkunftskosten – 700 Euro statt wie bisher 629 Euro. Dreiköpfige Haushalte in Garbsen erhalten nun 576 Euro Unterkunftskosten statt wie bisher 517 Euro.
In Hannover sind die Mietobergrenzen in allen Haushaltsgrößen um durchschnittlich acht Prozent gestiegen: Für einen Ein-Personen-Haushalt erhöht sich der Mietkostenzuschuss um 23 Euro auf 411 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt um 36 Euro auf 511 Euro, drei Personen-Haushalte erhalten 46 Euro mehr, die Mietobergrenzen sind damit auf 606 Euro erhöht worden. Für Vier-Personen-Haushalte gab es eine Steigerung um 57 Euro, von 660 Euro auf 717 Euro.
Die Region Hannover überprüft die Mietobergrenzen alle zwei Jahre in einem aufwendigen Verfahren. Basis für die Ermittlung sind die Mietspiegel für den freien Wohnungsmarkt der 21 Städte und Gemeinden, die die Mieten gegliedert nach Wohnungsgrößen und Baualter darstellen – in Hannover zusätzlich nach normalen und guten Wohnlagen. Außerdem werden kalte Betriebskosten berücksichtigt sowie die Mieten von Sozialwohnungen und Angebotsmieten abgeglichen.
Die neuen Werte gelten seit Juli 2019. Das Jobcenter Region Hannover und die Sozialämter prüfen derzeit die geänderten Ansprüche auf höhere Wohnkosten. Die betroffenen Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger erhalten die erhöhten Zuschüsse automatisch, auch rückwirkend.