Erweitertes Angebot für Online-Zulassungen von Kfz
Geeignet für diese Verfahren sind Fahrzeuge, die nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurden. Auch die Erstzulassung fabrikneuer Fahrzeuge ist möglich, sofern die erforderlichen Datensätze vom Hersteller an das Kraftfahrtbundesamt übermittelt wurden. Eine gesetzliche Verpflichtung dazu liegt seit dem 1. Oktober dieses Jahres vor.
Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzer aus den 20 Umlandkommunen der Region Hannover gelangen über www.hannover.de/kfz-rh zum Portal der Zulassungsbehörde. Dort können sie die entsprechenden Anträge stellen, zudem kann auf ein Video des Bundes zurückgegriffen werden, das den Vorgang anschaulich darstellt. Erforderlich sind grundsätzlich ein neuer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät oder die kostenlose Ausweis-App2 des Bundes, ein Zugang für ein e-Payment-Verfahren sowie je nach Zulassungsvorhaben die Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung I/II. Nach Identifizierung der eigenen Person und des Fahrzeugs können die erforderlichen Antragsdaten eingegeben werden, es erfolgt eine automatische Prüfung, Gebühren werden ebenfalls online bezahlt. Als Zahlungsverfahren stehen Paypal, Paydirekt, Lastschrift, Kreditkarte und Giropay zur Auswahl. Bei Vorgängen wie der Halter-Umschreibung wird bis zum postalischen Versand der Zulassungsbescheide zunächst eine vorläufige Download-Bescheinigung zur Verfügung gestellt, bei Neufahrzeugen werden alle Dokumente und Plakettenträger postalisch versendet.
"Zukünftig können zahlreiche Vorgänge unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstellen ohne persönliche Vorsprache erfolgen. In vielen Fällen, wie zum Beispiel der Umschreibung der Halterdaten, kann sofort losgefahren werden", erläutert Cora Hermenau, Dezernentin für Öffentliche Sicherheit der Region Hannover. "Die Einführung war eine technische Herausforderung – wir freuen uns, jetzt auch an den Start zu gehen."
Bisher gilt das Angebot ausschließlich für Privatpersonen, ab 2020 sollen mit Stufe 4 auch gewerbliche Zulassungen möglich sein. Weiterführende Informationen bietet das Bundesverkehrsministerium unter www.bmvi.de.