Caren Marks: Angehörige von Pflegebedürftigen werden finanziell entlastet
"Aus diesem Grund soll zukünftig erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro auf unterhaltsverpflichtete Kinder zurückgegriffen werden." Das Gleiche gilt auch für Eltern von Kindern mit Behinderungen, die pflegebedürftig sind. Bei Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderungen, die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz erhalten, fällt der Rückgriff auf das Einkommen sogar vollständig weg. Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat das Angehörigen-Entlastungsgesetz verabschiedet. Es tritt zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Diese wichtige sozialpolitische Maßnahme ist mit finanziellen Belastungen verbunden, die die kommunalen Haushalte treffen. Als Träger der Sozialhilfe gewähren die Kommunen insbesondere die Hilfe zur Pflege. Künftig wird der finanzielle Rückgriff auf nahe Angehörige pflegebedürftiger Menschen zu großen Teilen nicht mehr möglich sein. Caren Marks betont: "Wir nehmen die Sorgen der Kommunen ernst. Um Klarheit über die künftigen finanziellen Auswirkungen auf die kommunalen Haushalte zu bekommen, wird die Bundesregierung eine wissenschaftliche Auswertung der Kostenfolgen des Angehörigen-Entlastungsgesetzes bis zum Jahr 2025 vornehmen."