Corona-Virus: Land Niedersachsen erlässt ab morgen weitere Lockerungen
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Allgemeines Verhalten, Kontakte & gesellschaftliches Miteinander
In der Öffentlichkeit einschließlich des Öffentlichen Personenverkehrs gilt weiterhin, dass jede Person einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einhalten muss.
Ausweitung der bisherigen Zwei-Personen-Regel
Hiervon ausgenommen sind allerdings ab dem 11. Mai Zusammenkünfte von einer Person nicht nur mit den eigenen Angehörigen sondern auch mit Personen, die einem (einzigen) weiteren Hausstand angehören.
Man darf sich also ab Montag auch mit den Mitgliedern eines weiteren Hausstandes in der Öffentlichkeit, bspw. im Park oder auch mit einer anderen Familie oder einem anderen Paar im Restaurant treffen darf.
Nach wie vor soll vermieden werden, dass sich Gruppen zum Beispiel zum Grillen treffen. Gerade die Kontaktbeschränkungen haben in den letzten Wochen dazu beigetragen, die Zahl der Neuinfektionen in einer gemeinsamen Anstrengung der ganzen Gesellschaft in den letzten Wochen stark zu reduzieren.
Private Feiern
Schule und Kinderbetreuung
Alle Zeitpläne und Antworten rund um das Thema Schule befinden sich hier.
Kinderbetreuung / Notgruppen
Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen können ab Montag bereits den Regelbetrieb aufnehmen.
Weitere Informationen sind hier zu finden.
Wirtschaft, Gastronomie & Tourismus
Tourismus
Tagestouristen dürfen dann auf die niedersächsischen Inseln fahren, wenn die jeweiligen Kommunen oder Landkreise dies gestatten.
Auf ein Missverständnis soll hingewiesen werden: Die Rechtsverordnung sieht keine Reservierungspflicht in Restaurants vor, eine Reservierung wird jedoch dringend empfohlen. Die Betreiberin oder der Betreiber eines Restaurationsbetriebes muss jedoch den Namen und die Kontaktdaten jedes Gastes sowie den Zeitpunkt des Betretens und Verlassens der Einrichtung dokumentieren und drei Wochen aufbewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Wenn ein Gast seine Kontaktdaten nicht abgeben möchte, muss er den Gastronomiebetrieb leider wieder verlassen. Gäste dürfen nur bedient werden, wenn sei mit der Dokumentation einverstanden sind.
Handel und Wirtschaft
Nach der Öffnung der Friseursalons können nun auch weitere sogenannte körpernahe Dienstleistungen wieder stattfinden. Manikürestudios, Pedikürestudios, Kosmetikstudios und Massagepraxen können zum 11. Mai mit strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.
Nach der ersten Lockerung für den Theorieunterricht kann nun in den niedersächsischen Fahrschulen auch wieder der Praxisunterricht sowie praktische Prüfungen für den Auto- und Lkw-Führerschein stattfinden. Auch hier gelten Hygieneauflagen, wie beispielsweise dass alle Insassen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
Soziales & Gesundheit
Bereits seit dem 17. April ist der Besuch von Angehörigen und Freunden in Alten- und Pflegeheimen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen möglich. Bedingung dafür ist jedoch, dass die Heimleitungen dem örtlichen Gesundheitsamt ein entsprechendes Hygienekonzept vorlegen. Einige Heime haben dies bereits getan und Besuche damit möglich gemacht haben. Allerdings haben viele Heimleitungen der Landesregierung mitgeteilt, dass sie mit der Umsetzung noch nicht weit genug seien. Daher können in Niedersachsen Einzelbesuchsrechte für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen noch nicht umgesetzt werden.
Aufnahme in Pflegeeinrichtungen
Inneres & Sport
Darüber hinaus ermöglichen die neuen Lockerungen die Ausbildung von Rettungsschwimmern in den für die Öffentlichkeit noch gesperrten Schwimmbädern.
Des Weiteren kann der Dienst- und Ausbildungsbetrieb des Brand- und Katastrophenschutzes einschließlich von Dienstveranstaltungen, in denen etwa neue Ortsbrandmeister gewählt werden oder Unterweisungen von Unfallverhütungsvorschriften erfolgen.
Kontaktdatenaufnahme
Es wird klargestellt, dass Name, Vorname und Telefonnummer ausreichen und diese Daten einen Monat nach Erhebung zu löschen sind.
Wissenschaft & Forschung
Auch Prüfungen dürfen stattfinden. Dies gilt auch für die Musikschulen. Angebote für Bläser und Chöre sind hier allerdings ausgenommen. Es gelten hierfür bestimmte Hygiene- und Dokumentationsvorschriften.
Ausführliche Informationen sind hier zu finden.
Hintergrund zu den Verordnungen des Landes
Mit den am 6. Mai 2020 vorgestellten Änderungen in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona Virus wurden die am 30. April zwischen den Ländern und dem Bund geeinten Schritte und die darüber hinaus im Landeskabinett entschiedenen Lockerungen umgesetzt.
Die aus einer weiteren Videoschalte am 6. Mai 2020 zwischen den Länderchefs und der Kanzlerin stammenden Änderungen sowie die ggfs. darüber hinaus für Niedersachsen geplanten Neuregelungen (siehe Stufe 2 im Niedersächsischen Stufenplan) sind bis gestern in einer Neufassung der Verordnung umgesetzt worden. Die neue Verordnung heißt jetzt Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus vom 8. Mai 2020.
Diese Verordnung wurde vorgestern Nacht noch von Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann unterschrieben, am gestrigen Sonnabend, 9. Mai wird sie gedruckt und verkündet.
Diese Verordnung gilt ab Montag, 11. Mai 2020. Die Regelungen treten am 27. Mai 2020 außer Kraft.
Wahrscheinlich werde es schon zum 25. Mai die nächste Verordnungsänderung geben, die die im Niedersächsischen Weg beschriebene 3. Stufe umsetzen wird, so das land Niedersachsen und gibt dabei zu bedenken: "Das wird nur möglich sein, wenn sich das Infektionsgeschehen in Niedersachsen weiterhin so moderat gestaltet."
Deshalb ruft die Landesregierung weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich an die in der Verordnung enthaltenen Vorschriften, insbesondere an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten.
Weitere Informationen zum Corona-Virus: www.niedersachsen.de/coronavirus