Ab Mittwoch: Mehr Besuchsmöglichkeiten in Pflegeheimen und Krankenhäusern

Am übermorgen soll der Besuch einer benannten Person in Pflegeheimen und Krankenhäusern erlaubt sein.

Die Landesregierung erleichtert die Besuchsmöglichkeiten in Heimen für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderungen und in Krankenhäusern. Bereits seit dem 17. April 2020 sind Besuche unter Einhaltung eines individuellen und vom örtlichen Gesundheitsamt genehmigten Hygienekonzeptes möglich. "Ab kommenden Mittwoch haben Bewohner beziehungweise und Patienten das Recht, von einer benannten Person besucht zu werden. Bedingung ist weiterhin die Einhaltung strenger Hygienevorschriften", gibt das Niedersächsische Gesundheitsministerium bekannt.

"Da sich das Infektionsgeschehen in Niedersachsen beruhigt hat und die allermeisten Einrichtungen entsprechende Konzepte vorgelegt haben, haben wir uns dazu entschlossen, unsere Verordnung kurzfristig anzupassen", so Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann. Sie fügt hinzu: "Mit der neuen Verordnung ermöglichen wir den Besuch einer festen Person. Auf diese Weise können schon am kommenden langen Wochenende viele Menschen Besuch empfangen, auf den sie schon so lange sehnlich warten".

Bewohner von Heimen für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen und Patienten in Krankenhäusern gehören zu dem Personenkreis mit besonders hohem Risiko einer Infektion mit dem Corona-Virus. "Die Landesregierung hat einen klaren Schutzauftrag. Doch neben dem Schutz vor der Krankheit gibt es noch einen weiteren Aspekt, der mit diesem Schutzauftrag nur schwer in Einklang zu bringen ist: Das Problem der sozialen Isolation. Deswegen ist dieser nächste vorsichtige Schritt ein wichtiges Signal, sowohl für die Angehörigen als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner und Patientinnen und Patientinnen selbst", sagt Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann.

Die Verordnung befindet sich nach Angaben des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums derzeit noch im Abstimmungsverfahren und soll am kommenden Mittwoch, 20. Mai 2020, in Kraft treten.