Sporthallen sind ab dem 28. Mai wieder für den Trainingsbetrieb freigegeben
"Die generellen Verhaltensregeln zum Infektionsschutz sind in der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 8. Mai sowie vom 22. Mai 2020 benannt worden. Dennoch ergeben sich für die Vereine gerade bei der Umsetzung viele Fragen", so die Burgwedeler Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung.
Von Seiten der Verwaltung habe man auf bereits vorhandene Hygienepläne, die Empfehlungen des RKI sowie auf sportspezifische Vorgaben der einzelnen Verbände wie zum Beispiel des DOSB, des Niedersächsischen Landessportbundes und der Fachverbände zurückgegriffen.
Grundsätzlich gilt:
- Jede Person hat einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten.
- Geräteräume und andere Räume zur Aufbewahrung von Sportmaterialien dürfen von Personen nur unter Einhaltung des Abstandes von zwei Metern betreten werden.
- Die Nutzung von Duschen und Umkleiden ist ebenso wie die Nutzung der Gesellschafts- und der Gemeinschaftsräume (zum Beispiel Schulungsräume) nicht gestattet.
- Für die Öffnung und Nutzung der Vereinsgaststätten – soweit vorhanden – gelten die in der Verordnung genannten Vorschriften für Restaurationsbetriebe; der Speisewirtschaftsbetrieb muss gegenüber dem Schankwirtschaftsbetrieb deutlich überwiegen.
"Auch im Sport gilt der Grundsatz: Einhalten der Abstandsregelung und eine gründliche Handhygiene, um so eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern", betont die Stadtverwaltung. Hierunter sei auch zu sehen, dass die Anreise zu den Sportanlagen beziehungsweise den Trainingsstätten nicht in Fahrgemeinschaften erfolge. Es gelte zudem, dass die Trainingsplanungen der einzelnen Gruppen so gestaltet werden sollte, dass der "Begegnungsverkehr" (beim Trainingsgruppenwechsel) weitestgehend vermieden wird und dass ausreichend Zeit zur Desinfektion der benutzten Trainingsgeräte und ähnliches verbleibt.
Damit durch die Gesundheitsbehörden im Fall einer Infektion die Infektionsketten nachvollzogen werden können, wird empfohlen, dass die Vereine darlegen können, wer in den jeweiligen Trainingsgruppen und an den Trainingstagen zugegen war. Diesbezüglich sollten die Vereine Name, Adresse, Telefonnummer und Trainingszeitraum ihrer Trainingsteilnehmer dokumentieren und diese Nachweise drei Wochen aufbewahren.
Wichtig sei ebenfalls, dass die Trainer und Übungsleiter über die individuellen Maßnahmen der Vereine informiert wurden und diese Belehrung schriftlich bestätigen.
Burgwedels Bürgermeister Axel Düker freut sich, dass die Sportler nun wieder, wenn auch eingeschränkt, "ihrem" Sport nachgehen können und wünscht allen Aktiven viel Spaß und Freude dabei.