Finanzielle Unterstützung für Projekte rund um gutes Hören
"Die Hörregion lebt von den Impulsen der Partnerinnen und Partner in unserem offenen Netzwerk. Mit der Richtlinie wollen wir möglichst niedrigschwellig neue Ideen und Projekte ermöglichen und gleichzeitig Anreize bieten, sich aktiv in die Hörregion einzubringen. Wir freuen uns auf viele interessante Anträge," so Regionspräsident Hauke Jagau.
Mit jeweils bis zu 3.000 Euro können Veranstaltungen, Projekte und Konzepte gefördert werden, die für den Wert des Hörsinns sensibilisieren, die die Hörgesundheit fördern, die zur gesellschaftlichen Teilhabe und Inklusion hörbeeinträchtigter Menschen beitragen und die die interdisziplinäre Zusammenarbeit im Netzwerk der Hörregion stärken. Ziel ist, eine Modellregion für gutes Hören zu werden. Der Förderumfang beträgt insgesamt 30.000 Euro. Antragsberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner der Region Hannover, regionsangehörige Städte und Gemeinden sowie juristische Personen mit Sitz oder einer Niederlassung in der Region Hannover.
Bewertet und ausgewählt werden die Ideen oder Projekte vom Kuratorium der Hörregion Hannover. Es befasst sich drei Mal im Jahr mit den eingegangenen Anträgen. Grundlage bilden Kriterien wie fachliche, künstlerische, methodische oder wissenschaftliche Qualität des Konzepts, Professionalität in der Umsetzung, Innovationsgrad, ein interdisziplinärer und inklusionsfördernder Ansatz sowie die Aspekte Nachhaltigkeit und überregionale Ausstrahlung des Vorhabens. Die Laufzeit der Richtlinie ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.