Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen Burgwedels
Für die Stadt Burgwedel bedeutet dies vorerst eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in folgenden Außenbereichen:
- Fußgängerzone Von-Alten-Straße und Von Alten Karree sowie die jeweils dazugehörigen Parkplätze
- Grundschulen in Großburgwedel, Kleinburgwedel, Fuhrberg, Thönse, Wettmar (im Umkreis von 100 m)
- Gymnasium und Schulzentrum (im Umkreis von 150 m /Zuwegungen)
- Wochenmarkt
- Landmarkt
Die "Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus ‚COVID-19‘ anlässlich der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfizierten auf dem Gebiet der Region Hannover" tritt am 28. Oktober 2020 in Kraft.
Aktuelle Informationen zum Thema Corona sind auch weiterhin über die Webseiten des Landes Niedersachsen www.niedersachsen.de, der Region Hannover www.hannover.de oder auch der Stadt Burgwedel www.burgwedel.de erhältlich.
Das Ordnungsamt der Stadt Burgwedel steht für Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zur Verfügung. Es kann sich per Mail an ordnungsabteilung@burgwedel.de oder telefonisch unter 05139/8973312 und 05139/8973311 zu den üblichen Sprechzeiten an die Burgwedeler Stadtverwaltung gewendet werden.