CDU-Regionsfraktion: „Inklusionskostenausgleich für Schulen – Region Hannover bleibt weiter unberücksichtigt“
Die Regionsverwaltung bemühe sich seinen Angaben zufolge seit Jahren, beim Land einen finanziellen Ausgleich einzufordern – bisher ohne jeden Erfolg. "Die Regionsverwaltung hat in den vergangenen Jahren erhebliche Investitionen für den barrierefreien Ausbau ihrer 14 berufsbildenden Schulen, dem Hannover-Kolleg und dem Abendgymnasium beschlossen, um die aus dem Sekundarbereich I übergehenden Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen ziel- und bedarfsgerecht beschulen zu können", betont Schlossarek – "in der Erwartung, dass das Land seinen finanziellen Verpflichtungen zur Erstattung der Aufwendungen im Rahmen des Konnexitätsprinzips nachkommt."
"Doch das Land stellt sich taub", so Schlossarek. "Während an alle anderen Schulträger in Niedersachsen ab 2015 jährlich rund 30 Millionen Euro ausgeschüttet werden, wird die Region Hannover nicht berücksichtigt. Der Grund: Dem Verteilungsschlüssel liegen nur Schülerzahlen aus dem Primarbereich (Grundschule) und dem Sekundarbereich I (bis Klasse 10) zugrunde."
"Der Oberstufen- und Berufsschulbereich wird komplett ausgeblendet", so Schlossarek, das ist ein "ganz schlechter und verfassungsrechtlich problematischer Umgang des Kultusministeriums mit dem größten Berufsschulträger des Landes".
Die Regionsverwaltung hat in einer Antwort auf seine Anfrage am 3. Juni 2020 bereits darauf hingewiesen, dass die Ausgleichszahlungen des Landes wie vorgesehen evaluiert worden sind, im Ergebnis aber keine Anpassung des Kostenausgleichs zugunsten der Region Hannover stattgefunden habe.
Schlossarek will die Verweigerungshaltung des Landes nicht hinnehmen und fordert die Regionsverwaltung auf, das Kultusministerium auf Kostenerstattung für den inklusiven Umbau der Regionsschulen zu verklagen. "Wenn das Land durch Gesetze Folgeaufwendungen auf kommunaler Seite auslöst, haben Kommunen Ausgleichsansprüche", betont Schlossare und "diesen Grundsatz der Kommunalverfassung hat auch der Niedersächsische Kultusminister anzuerkennen. Und wenn sich auf der Arbeitsebene keine Lösungen erzielen lassen, müssen Ansprüche ohne Rücksichtnahme gerichtlich durchgesetzt werden."