DGB: „Erstattungsanspruch bei Heizkosten-Nachforderungen nutzen“
Bei der Grundsicherung, umgangssprachlich Hartz IV genannt, wird der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt. Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch deutlich – gegegebenfalls über das vorhandene Einkommen.
Reinhard Nold erklärt es an einem Beispiel: "Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu. Da das Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung. Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1.790 Euro auf 2.390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro. Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird."
"Bei dem Rechtsanspruch auf Kostenerstattung geht es vielfach um mehrere Hundert Euro", erläutert Nold. "Das Geld ist gerade jetzt, wo insbesondere Geringverdienende unter den hohen Preisen leiden, eine spürbare Hilfe die genutzt werden sollte." Dafür müssen einige Antragsformulare ausgefüllt und Einkommensnachweise vorgelegt werden. Dies sei zwar aufwändig, aber das Geld wert.