Energieverträge: Wertlose Preisgarantie
"Uns erreichen aktuell immer wieder Beschwerden, da Kundinnen und Kunden trotz Preisgarantie eine Kündigung ihres Energieversorgers erhalten", sagt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, und erklärt: "Möglich wird dies, wenn die vertragliche Mindestlaufzeit kürzer ist als die vereinbarte Preisgarantie." Angeboten werden etwa Verträge mit einer 36-monatigen Preisgarantie, bei denen die Mindestvertragslaufzeit nur zwölf Monate beträgt. "Vielen ist hier nicht bewusst, dass beide Seiten den Vertrag dann nach zwölf Monaten kündigen können. Nutzt der Anbieter diese Option, wird die Preisgarantie für die Kundinnen und Kunden wertlos", so die Energierechtsexpertin. In der aktuellen Situation sei das besonders ärgerlich, da Betroffene mit der Kündigung meist ein neues Vertragsangebot zu deutlich höheren Preisen erhalten.
Vertrag auf Regelungen überprüfen, Anbieter bewusst wählen
Bei Fragen hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort und telefonisch. Weitere Informationen sind unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/beratung zu finden.