ADAC: Nach dem Glühwein besser Bahn als Auto
Teuer kann der Genuss von Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle darüber hinaus auch werden. In Deutschland liegt die gesetzlich festgelegte Promillegrenze bei 0,5. Wer über diesem Wert liegt, begeht eine Straftat. Belangt werden kann man bei alkoholtypischem Verhalten jedoch schon ab 0,3 Promille, zum Beispiel beim Schlangenlinienfahren oder wenn man in einen Unfall verwickelt wird.
Autofahrer, die mit 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer erwischt werden, müssen mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Ab 1,1 Promille drohen sogar der Führerscheinentzug sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, gilt ohne Ausnahme eine Grenze von 0,0 Promille.