Stadt Burgwedel sucht Schöffen
Gesucht werden Bewerber, die in der Stadt Burgwedel wohnen und am 1. Januar 2023 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Überdies hinaus sollte ein Jugendschöffe Erfahrungen in der Jugenderziehung vorweisen können.
Wer Interesse hat, eines der Ehrenämter zu übernehmen, und die genannten Voraussetzungen erfüllen, kann sich bis zum 28. Februar bei der Stadt Burgwedel bewerben. Für die Bewerbung kann ein Bewerbungs- beziehungsweise Vorschlagsformular zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Schöffen von der Homepage der Stadt Burgwedel unter www.burgwedel.de oder von der Seite der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen www.schoeffenwahl.de heruntergeaden und ausgedruckt werden.
Die zuständigen Beschäftigten im Ordnungsamt senden das Formular bei Bedarf auch zu. Anforderungen werden unter der Rufnummer 05139/8973-312 entgegengenommen.
Die Bewerbungsunterlagen sind ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Burgwedel, Ordnungsamt, Großburgwedel, Fuhrberger Straße 4, 30938 Burgwedel, zu senden.