Finanzämter versenden rund eine Million neue Zinsbescheide
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 8. Juli 2021 die bisherige Verzinsung zu einem Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung gefordert. Dies hat der Gesetzgeber getan und die Höhe der Zinsen auf Steuererstattungen und -nachzahlungen rückwirkend ab 1. Januar 2019 auf 1,8 Prozent pro Jahr festgelegt.
Steuerbürger, die in noch offenen Steuerfällen eine Steuernachzahlung leisten müssen oder bereits geleistet haben und bei denen hierauf Zinsen mit dem bisherigen Zinssatz von 6 Prozent festgesetzt worden sind, brauchen nichts weiter zu veranlassen. Ein Antrag ist nicht erforderlich. Sie erhalten automatisch eine geänderte Zinsfestsetzung mit dem neuen Zinssatz von 1,8 Prozent.
Aufgrund der großen Anzahl an Bescheiden wird die Bearbeitung in den Finanzämtern einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Finanzämter bitten daher, mit Rückfragen bis Mitte Februar zu warten und um Verständnis für gegebenenfalls auftretende Verzögerungen. Zur Beantwortung allgemeiner Fragen rund um die Neuberechnung stehen den Bürgern "Häufige Fragen/FAQs" auf der Internetseite des Landesamtes für Steuern zur Verfügung. Bei weiteren Fragen sollte sich an das örtliche zuständige Finanzamt gewendet werden.
Haben Steuerbürger eine Steuererstattung erhalten und sind Zinsen darauf mit dem bisherigen Zinssatz von 6 Prozent festgesetzt worden, brauchen sie grundsätzlich keine teilweise Rückzahlung zu fürchten. Denn insoweit erfolgt aus Gründen des Vertrauensschutzes keine Neufestsetzung.
Soweit die Zinsen in den Bescheiden bislang noch nicht festgesetzt wurden, erfolgt dies nun für Steuernachzahlungen und -erstattungen mit dem neuen Zinssatz von 1,8 Prozent. In Fällen, in denen die Zinsfestsetzung bisher ausgesetzt war und die Neuberechnung dazu führt, dass die Zinsen wie bisher in Höhe von 0 Euro im Bescheid festgesetzt würden, wird grundsätzlich kein Bescheid erteilt.