Hoppenstedt über Wahlrechtsreform: „Missachtung des Wählerwillens und Schaden für die direkte Demokratie“
"Es ist ein Trauerspiel, dass nun das Wahlrecht, welches ja das Wettbewerbsrecht der Parteien darstellt, derart streitig und nicht im Konsens entschieden wird. Denn dem jetzigen Entwurf der Ampel-Fraktionen können wir nicht zustimmen: Für uns ist die nun vorgesehene teilweise Nichtzuteilung von direkt gewonnenen Wahlkreisen eine Missachtung des Wählerwillens und ein Schaden für die direkte Demokratie insgesamt. Wenn die Wählerinnen und Wähler einmal erleben, dass ‚ihr‘ Abgeordneter trotz der meisten Stimmen im Wahlkreis nicht mehr dem Bundestag angehört, wird unser politisches System insgesamt einen Vertrauensverlust erleiden. Wir bekommen ein reines Verhältniswahlrecht und verlassen unser seit Jahrzehnten bewährtes Kompromissmodell des personalisierten Verhältniswahlrechts", erklärt Hoppenstedt.
Der Wegfall der Grundmandatsklausel bedeutet für den Bundestagsabgeordneten, dass direkt gewonnene Wahlkreise nicht zugeteilt werden können, wenn die Partei im Bundesdurchschnitt die 5-Prozent-Hürde nicht überschreitet. "Das richtet sich nicht nur gegen die Linken, sondern auch gegen die CSU. So zimmert sich Ampel ein Wahlrecht zusammen, der maximalen potentiellen Schaden bei anderen Fraktionen hervorrufen kann", so Hoppenstedt.