Fahrer von E-Scooter handelt sich zwei Ordnungswidrigkeiten- und ein Strafverfahren ein
Weil ein 21-Jähriger auf seinem E-Scooter unerlaubt eine zweite Person mitführte wie auch bei Rot über eine Ampel gefahren war, führte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei am gestrigen Sonntag, 19. März 2023, um 18:45 Uhr in der Hannoversche Straße in Großburgwedel eine Verkehrskontrolle durch.
Hierbei stellten die eingesetzten Polizeibeamten neben den beiden Ordnungswidrigkeiten auch die abgelaufene Gültigkeit des Versicherungskennzeichens am benutzten E-Scooter fest.
Gegen den 21-jähigen Fahrer wurden zwei Ordnungswidrigkeiten- und ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet und die Weiterfahrt untersagt.