Schild nach nirgendwo: Straßenbeschilderungen ohne Aussagekraft – Meldungen erwünscht
Einige dieser Schilder sind allerdings mittlerweile total verblichen und erfüllen nicht mehr ihren Zweck. Unter anderem am Ortsausgang von Dachtmissen in Richtung Hänigsen ist so ein Schild überhaupt nicht mehr lesbar.
Darauf aufmerksam geworden hat sich der Burgdorfer CDU-Regionsabgeordnete Oliver Brandt, der den Wahlkreis Burgdorf-Uetze-Lehrte vertritt, bei der Regionsverwaltung über das Antrags- und Überprüfungsverfahren für touristische Straßenbeschilderungen im Allgemeinen erkundigt:
Wer alles kann direkt am Straßenrand Beschilderungen aufstellen?
Im Fall der "Niedersächsischen Spargelstraße" handelt es sich um touristische Hinweisbeschilderung. Die Beschaffung erfolgt nach den gültigen Richtlinien auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde durch die Straßenbaubehörde.
Die Aufstellung und Unterhaltung veranlasst die zuständige Straßenbaubehörde. Die Kosten trägt abweichend nach § 51 StVO derjenige, der die Aufstellung beantragt hat. Dies gilt auch für die Kosten der Erstellung, Beschaffung, Aufstellung, Unterhaltung, Reparatur und Demontage.
Wie ist das Antragsverfahren geregelt?
Welche Vereine oder Firmen haben derzeit eine Genehmigung im öffentlichen Verkehrsraum in der Region Hannover Hinweisschilder aufzustellen?
Wer ist für die regelmäßige Überprüfung, die Standsicherheit und die Verkehrssicherheit von Nicht-Verkehrsschildern zuständig?
Informiert die Kreisstraßenmeisterei oder die Regionsverwaltung die privaten Vereine und Aufsteller, wenn die Schilder verblichen sind und keine Standfestigkeit mehr haben?
Oliver Brandt, der auch Vorsitzender des Verkehrsausschusses der Region Hannover ist, bittet alle Leser ihm unter oliver.brandt@regionsversammlung.de Hinweise auf nicht lesbare oder defekte Hinweis- oder Verkehrsschilder an Kreisstraßen in der Region Hannover mit einer genauen Standortangabe zu mailen. Dies gilt auch für verblichene und nicht mehr lesbare Hinweisschilder der Fahrradregion Hannover. Der Abgeordnete will diese Hinweise dann gesammelt an die Straßenverkehrsbehörde zur Bearbeitung weitergeben.