CDU zu Drohnen zur Rehkitzrettung: „Untere Naturschutzbehörde blockiert Einsatz in Naturschutzgebieten“
"Der Einsatz von Drohnen ist eine effektive und zeitsparende Methode, um Grünlandflächen nach Rehkitzen abzusuchen, diese vor Verletzung und Tod zu schützen und damit den Tierschutz insgesamt zu stärken. Warum die Untere Naturschutzbehörde dem Jäger am Steinhuder Meer empfiehlt, statt der leisen Drohnen die Flächen mit Hunden abzusuchen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Ich erwarte hier Aufklärung von der Unteren Naturschutzbehörde und habe deshalb heute eine Anfrage mit acht Fragen an die Regionsverwaltung gestellt. Die Landwirte brauchen jetzt schnell Rechtssicherheit, schließlich drohen ihnen strafrechtliche Konsequenzen, wenn Rehkitze beim Mähen getötet werden. Andere Naturschutzbehörden, zum Beispiel im benachbarten Heidekreis, zeigen sich deutlich kooperativer und erlauben Drohnenflüge in Naturschutzgebieten, um Rehkitze und andere Jungtiere in Sicherheit zu bringen. Warum ist das in der Region Hannover nicht möglich?", fragt sich Oliver Brandt.
Eine Sauerei Sondersgleichen der unteren Naturschutzbehörde!
Es gibt allerdings bereits ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (Urteil vom 26.01.2023 –
BVerwG 7 CN 1.22) das der Naturschutzbehörde solches Vorgehen verbietet.
https://www.bverwg.de/260123U7CN1.22.0