Tierschutz im Fokus – Grenzkontrollstelle der Region zieht Bilanz
"Streunende Hunde oder junge Hotelkatzen mögen im Urlaub Beschützerinstinkte wecken, doch der Versuch, diese Tiere nach Deutschland mitzunehmen, kann schwerwiegende Folgen haben – für Tiere bedeuten Reisen und erst recht die Isolation in der Quarantäne enormen Stress", sagt Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachbereichs Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover, und appelliert an alle Reisenden, auf das Mitbringen von Tieren aus dem Urlaub zu verzichten. "Der Schutz vor Tollwut, einer in vielen außereuropäischen Ländern noch verbreiteten Krankheit, steht dabei im Vordergrund. In der EU ist die Tollwut weitgehend ausgerottet, weshalb strenge Einfuhrbestimmungen gelten", erklärt die Veterinärin.
Die wenigsten Tiere aus dem Ausland sind geimpft. Der Schutz vor einer Tollwutinfektion ist erst drei Wochen nach der Impfung gegeben. Erst eine nachfolgende Blutuntersuchung zeigt, ob sich Antikörper im Blut gebildet haben. Bis dahin könnte sich der Hund oder die Katze angesteckt oder eine Tollwutinfektion an andere Tiere und Menschen weitergegeben haben. Für viele Länder ist danach außerdem eine Wartezeit von 90 Tagen bis zur Einfuhr vorgeschrieben. Tiere, deren Impfstatus unbekannt oder zu frisch ist oder bei denen diese Wartezeit fehlt, müssen zu ihrem Schutz und zum Schutz der Menschen in Quarantäne.
Die Quarantäne stellt nicht nur eine Belastung für die Tiere dar, sondern geht auch mit erheblichen Kosten einher. Die Region Hannover hat bisher über 25.000 Euro an Quarantänekosten veranschlagt, die größtenteils durch die Tierhalter beglichen wurden. Die täglichen Kosten für die Quarantäne belaufen sich auf 21 Euro, zu denen noch Tierarztkosten und Gebühren hinzukommen. In den Fällen, in denen die Quarantänezeit aufgrund unzureichender Dokumentation bis zu 90 Tage betragen könnte, wird versucht, die Tiere in ihr Herkunftsland zurückzuführen.
Wer ein Tier aus einem anderen Land nach Deutschland holen will, sollte sich vorher über die Möglichkeiten, Pflichtimpfungen sowie zeitlichen Abläufe informieren. Eine realistische Vorlaufzeit sind fünf Monate, Welpen können durch die Vorlaufzeiten für Impfungen häufig erst ab einem Alter von mindestens sieben Monaten legal eingeführt werden. Weitere Informationen gibt der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen unter Telefon 0511/616-22095 oder per Mail an GKS@region-hannover.de