Windenergie-Neuplanung: 3. Beteiligungsverfahren startet
Aufgrund aktueller bundesrechtlicher Änderungen in der Windenergie-Raumordnung hat die Regionsverwaltung sogenannte "Vorbehaltsgebiete" (potenzielle Erweiterungsflächen) wieder aus der Planung genommen. Diese Anpassungen und weitere Änderungen machen nun eine dritte öffentliche Beteiligungsrunde erforderlich. Nach der voraussichtlichen Zustimmung des Regionsausschusses am 5. November werden die Unterlagen abermals zur Einsichtnahme bis zum 23. Dezember 2024 öffentlich ausgelegt.
Die Gruppe CDU/FDP fordert in einem Änderungsantrag, die Planung an die gesetzlichen Vorgaben anzupassen und die Fläche für Windenergieausweisungen zu reduzieren – mit einem angemessenen Puffer, aber ohne übermäßige Ausweitung. Dieser Änderungsantrag wurde jedoch am 24. Oktober von der rot-grünen Mehrheit im Regionalplanungsausschuss abgelehnt.
"Die Flächenziele für Windenergie des Regionspräsidenten sind schlicht überambitioniert und unausgewogen. Wir setzen uns für einen Ausbau der Windenergie mit Augenmaß statt mit der Brechstange ein. Überproportionale Flächenkonzentrationen in einzelnen Orten gefährden die Akzeptanz in der Bevölkerung. Unser Änderungsantrag zielt deshalb darauf ab, die Balance zwischen Ausbauzielen und Anwohnerinteressen zu wahren, zumal die Region Hannover die am dichtesten besiedelte Region Niedersachsens ist. Mir ist kein anderer Landkreis in Niedersachsen bekannt, der derart über die gesetzlichen Vorgaben hinausplant wie die Region Hannover", erläutert Barbara Konze, Sprecherin der Gruppe CDU/FDP im Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten.
Klaus Nagel, FDP-Regionsabgeordneter und ebenfalls Mitglied im Ausschuss, hebt die Problematik des schleppenden Netzausbaus hervor: "Der Netzausbau kann mit dem schnellen Ausbau erneuerbarer Energien kaum Schritt halten. Werden Windräder wegen des überlasteten Netzes abgeregelt, müssen die Betreiber dennoch für den entgangenen Gewinn entschädigt werden – die Kosten tragen letztlich die Stromkunden, die zunehmend unter steigenden Netzentgelten leiden."
Auch die Ausweisung von Windkraftflächen in Landschaftsschutzgebieten, die durch Bundesrecht mittlerweile grundsätzlich erlaubt ist, wird von der Gruppe CDU/FDP kritisch gesehen. "Rund ein Fünftel der vorgesehenen Vorranggebiete für Windenergie befinden sich in Landschaftsschutzgebieten. Wir stehen für den Ausbau erneuerbarer Energien, jedoch nicht um den Preis eines hohen Verlusts an wichtigen Naturräumen. Landschaftsschutzgebiete sind unerlässlich für die Artenvielfalt und den Erhalt wertvoller Ökosysteme", so Barbara Konze abschließend.